Patientenvollmacht

Jeder Mensch, der in einer komplexen Gesellschaft lebt, die ein Gesundheitssystem kennt, welches auf den Grundlagen einer anerkannten und allgemeinen Rechtsprechung basiert, muss sich auch irgendwann einmal mit der Frage beschäftigen, wie mit ihm umgegangen werden soll, falls er selber nicht mehr darüber entscheiden kann, was er eigentlich will und erwartet. Was geschieht aus medizinischer Hinsicht mit einem, wenn man durch einen Unfall in ein Koma gefallen ist? Die Ärzte und sonst wie Betreuenden können einen ja nicht mehr fragen. Was passiert mit einem, wenn man den Verstand verliert und für unzurechnungsfähig erklärt wird? Wer trifft dann die Entscheidungen für einen? Und wenn man nicht will, dass irgendwer die Entscheidungen für einen trifft – Entscheidungen, die man so vielleicht nie gewollt hat – muss man sich zuvor einmal Gedanken darüber machen und auch bestimmte Wege einleiten.

Die Patientenvollmacht ist dabei ein sicheres juristisches Mittel. Man darf die Patientenvollmacht allerdings nicht mit der weitaus bekannteren Patientenverfügung verwechseln. Bei der Patientenverfügung legt ein Mensch Kraft seiner körperlichen und geistigen Unversehrtheit im Vorfeld fest, was in einem Fall, in welchem er nicht mehr selbst entscheiden kann, mit ihm geschehen soll. Das betrifft meistens die sogenannten lebensverlängernden Maßnahmen. Viele Menschen wollen sich im hohen Alter nicht zu Tode pflegen lassen und damit die Verwandten und das Gesundheitssystem belasten – vor allem aber wollen sie in Würde sterben. Die Patientenverfügung legt dies vorher fest, wenn der Patient diese frühzeitig gemacht und notariell beglaubigt hat.

Die Patientenvollmacht geht in dieselbe Richtung, ist juristisch allerdings etwas ganz anderes und darf deshalb auch nicht mit der Patientenverfügung verwechselt werden. Mit der Patientenvollmacht stellt der Patient nicht seine Bedingungen für bestimmte Fälle der Krankheit, einer Unzurechnungsfähigkeit oder dem schlichten Unvermögen, überhaupt noch Entscheidungen treffen zu können im Vorfeld schriftlich fest, sondern übergibt die Handlungsgewalt an seiner statt in die Hände eines Menschen, dem er vertraut. Sollte also der Fall eintreten, dass ein Mensch beispielsweise in ein Koma fällt und die Aussichten auf Heilung aus medizinischer Sicht kaum vorhanden sind, kann der, der in der Patientenvollmacht dafür eingesetzt wurde, die nötigen Entscheidungen treffen – im Sinne dessen, der die Patientenvollmacht vorher gemacht hat. Natürlich sollte dieser sich sicher sein, dass der von ihm in der Patientenvollmacht genannte, auch in seinen Sinne handeln wird – das ist ja gerade der Sinn der Patientenvollmacht.

Die Patientenvollmacht ist also ein sicheres juristisches Mittel, dass im Falle einer Handlungsunfähigkeit trotzdem dafür gesorgt wird, dass im eigenen Interesse gehandelt wird – eben durch eine vertraute Person. Damit das auch juristisch nicht anfechtbar ist, braucht es für eine Patientenvollmacht natürlich auch ein wenig mehr, als ein handgeschriebenes Blatt Papier, welches man irgendwo aus Lust und Laune heraus einmal aufgesetzt und zu zweit unterschieben hat. Gerade wenn man möchte, dass nicht die Verwandten, sondern beispielsweise ein guter Freund die Entscheidungen im Fall der Fälle für einen trifft, sollte die Patientenvollmacht auf rechtlich festen Füßen stehen. Dafür sollte man erstens einen Anwalt hinzuziehen, der hieb- und stichfeste Formulierungen verwendet und zweitens lässt man das Ganze am besten noch notariell beglaubigen. Dann können Ärzte oder eventuelle Verwandte die Wünsche des Patienten, die er durch einen anderen erfüllen lässt, nicht übergehen oder anzweifeln.

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