Versorgungsvollmacht

Rund 2,54 Millionen Menschen sind in Deutschland auf Pflege, angefangen von ambulanter bis stationärer Pflege angewiesen. Ein Pflegefall kann völlig plötzlich und unerwartet eintreten, zum Beispiel aufgrund von einem Unfall oder einer Erkrankung. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit stellt sich für die Angehörigen dann oft die schwierige Frage, was ist zu tun.

Welchen Umfang an Behandlung hat der Betroffene gewünscht? Wie soll mit seinem Eigentum umgegangen werden? Dies sind nur zwei Fragen von vielen mit denen Angehörige konfrontiert werden können. Doch dies muss nicht sein, denn man kann sich für einen solchen Fall durch die Aufstellung einer Vollmacht absichern.

Versorgungsvollmacht erstellen

Wesentlich einfacher haben es Angehörige wenn bei Eintritt von einem Pflegefall eine sogenannte Versorgungsvollmacht vorliegt. In dieser Versorgungsvollmacht trifft der Betroffene im Vorfeld umfassende Regelungen wie und was im Falle einer Pflegebedürftigkeit geschehen soll. In der Versorgungsvollmacht wird somit der Wille des Betroffenen dokumentiert.

Wer sich fragt warum man überhaupt eine solche Versorgungsvollmacht braucht, so ist diese Frage einfach zu beantworten. Eine solche Versorgungsvollmacht gibt den Angehörigen zum einen eine Sicherheit über das was der Betroffene möchte oder nicht, des Weiteren haben Sie damit auch eine rechtsgültige Legitimation gegenüber Dritten. Wer glaubt dass dieses Recht automatisch der Ehepartner oder die Kinder haben, der täuscht sich. Grundsätzlich kann aus einem Verwandtschaftsgrad noch kein Recht im Sinne einer Versorgungsvollmacht abgeleitet werden. Nicht selten kommt es daher bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und der Verlust der Geschäftsfähigkeit, zur Bestellung von einem Betreuer über ein Gericht. Und genau dies kann man verhindern.

In einer Versorgungsvollmacht werden neben einer Vielzahl von persönlichen Regelungen, auch die Personen genannt, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit für den Betroffenen entscheiden dürfen. Natürlich setzt letzteres voraus, dass man zu dieser Person auch ein großes Vertrauen hat. Man sollte sich daher seine Auswahl gut überlegen. Natürlich kann man auch mehrere Personen als Vertrauenspersonen auswählen. Dies hat natürlich den Vorteil dass alle nur gemeinsam in den Angelegenheiten des Betroffenen entscheiden können. Dies erhöht natürlich auch die Sicherheit dass es zu keinem Missbrauch der Versorgungsvollmacht kommt. Ob man daher eine Person oder mehrere Personen als Vertrauensperson benennt, sollte man sich gut bei der Aufstellung einer Versorgungsvollmacht überlegen

Rechtsanwalt nicht notwendig

Wer sich fragt ob man für die Aufstellung einer Versorgungsvollmacht einen Rechtsanwalt oder einen Notar benötigt, so kann man diese Frage verneinen. Beide sind für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung in der Regel nicht notwendig. Natürlich kann die Inanspruchnahme einer vorherigen Beratung durch solche Fachleute aber nicht schaden. Gerade wenn es um rechtliche Regelungen gibt, empfiehlt es sich. Damit kann man verhindern das bestimmte Festlegungen sich nachträglich als fehlerhaft herausstellen. Wobei es natürlich auch Ausnahmen bei der Notwendig von einem Rechtsanwalt oder einem Notar gibt, gerade im Zusammenhang mit Grundbesitz oder mit einer Firma, kann es zur Anerkennung notwendig sein, dass dieses von einem Notar oder von einem Rechtsanwalt aufgestellt wurde.

Flexible Vollmachten oder Vorlagen?

Eine Versorgungsvollmacht kann man grundsätzlich nach eigenem Denken aufstellen oder auf sogenannte Mustervollmachten zurückgreifen. Letzteres hat natürlich den Vorteil dass man auf eine rechtsgeprüfte Vorlage zurückgreifen kann. Nachteilig ist sicherlich, dass eine flexible Gestaltung bei den Vorlagen in der Regel nicht möglich ist.

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