Vollmacht Zulassung

Wer kennt ihn nicht – Ärger bei der Zulassungsstelle wegen irgendwelcher fehlender Unterlagen, wegen abgelaufener Fristen der Hauptuntersuchung oder wegen fehlender Unterschriften auf irgendwelchen Formularen.
Auch wer einen Bevollmächtigten zur Zulassungsstelle entsendet, sollte wichtige Rahmenbedingungen berücksichtigen.

So muß sich der Bevollmächtigte grundsätzlich ausweisen können – ein gültiges Ausweisdokument müssen also von dem vorliegen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird und von dem, der im Namen des künftigen Halters die Zulassung beantragt.

Zudem muß der spätere Fahrzeughalter ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erteilen und zwar durch seine eigenhändige Unterschrift, die kann ihm der Bevollmächtigte nicht abnehmen.
Hierzu empfiehlt sich, das entsprechende Formular herunterzuladen oder sich zuschicken zu lassen und direkt zu unterschreiben.

Für zukünftige Fälle ist es ratsam, von dem Blankoexemplar ein oder zwei Kopien zu machen – so ist man immer auf der sicheren Seite. Man sollte auch bedenken, daß inzwischen die Zollämter mit dem Einzug der Kraftfahrzeugsteuer betraut sind und nicht mehr wie früher die Finanzämter. Also wenn z.B. für das vorherige Fahrzeug eine Einzugsermächtigung zugunsten des Finanzamtes vorlag, gilt diese nicht automatisch für das neue Fahrzeug weiter.  Eine Bevollmächtigung zur Zulassung übrigens kann formlos erfolgen, man sollte aber bestimmte Angaben machen, z.B. Vor- und Zunamen, Straße und Wohnort des Bevollmächtigten. Bitte achten Sie darauf, daß die Angaben mit denen des vorzulegenden Ausweisdokumentes übereinstimmen, dazu zählen auch alle im Personalausweis eingetragenen Vornamen.

Ganz wichtig ist auch, sich zuvor über vorzulegende Unterlagen bei den verschiedenen Zulassungsarten zu informieren.

Das kann Enttäuschungen ersparen. Denn es gibt Unterschiede, z.B. hinsichtlich Neu- oder Wiederzulassung, einer Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes, bei Halterwechsel innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirkes usw.
Bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirkes müssen zudem noch die alten Kennzeichen zur Entstempelung vorgelegt werden. Mittlerweile gibt es auch neue Zulassungsdokumente. Dabei ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I den alten Fahrzeugbrief.

Aber Vorsicht!
Der alte Brief enthält viele wertvolle Angaben, die in der neuen Zulassungsbescheinigung nicht mehr verfügbar sind, z.B. weitere zur Verwendung zugelassene Reifenspezifikationen. Man sollte sich also den alten Brief nach Entwertung immer zurückgeben lassen und ihn gut aufbewahren, denn die hier gemachten Angaben können später nach Vernichtung des alten Briefes oft nur noch mit Mühe rekonstruiert werden. Oft ist dann noch eine Vorführung des Fahrzeuges bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Der alte Fahrzeugbrief dient aber auch noch einem anderen Zweck, der Dokumentation der Fahrzeugchronologie, denn nur hier, nicht aber in den neuen Zulassungsbescheinigungen sind alle Vorbesitzer verzeichnet und über sie kann man u.U. Interessantes erfahren, z.B. die tatsächliche Laufleistung bzw. Vorschäden.

Viele Zulassungsstellen haben inzwischen entsprechende Checklisten für die Zulassung ins Internet gestellt. Auf ihnen können sich der künftige Fahrzeughalter und der mit der Zulassung Bevollmächtigte genau informieren.
Oft empfiehlt sich auch vor dem Weg zur Zulassungsstelle und einer manchmal längeren Wartezeit noch einmal ein klärendes Telefongespräch.

Und nicht vergessen: Auf der Zulassungsstelle arbeiten auch nur Menschen und irren ist menschlich-manches geht auch hier mit gegenseitigem Verständnis besser. Nobody is perfect.

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